Drohnenkategorien nach EU-Recht – was du wirklich wissen musst

Seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung (Verordnung (EU) 2019/947 und 2019/945) gelten in ganz Europa einheitliche Regeln für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen. Viele Hobby- und Profipiloten wissen nicht genau, welche Kategorie ihre Drohne betrifft oder welche Pflichten damit verbunden sind.
Dieser Beitrag erklärt übersichtlich, wie Drohnen rechtlich eingestuft werden – und was du vor dem Start unbedingt beachten musst.

1. Die drei Betriebskategorien der EU-Verordnung

Die EU unterscheidet nicht nach „Modell“ oder „Marke“, sondern nach dem Risikopotenzial des Fluges. Daraus ergeben sich drei Hauptkategorien:

a) Offene Kategorie (Open Category)

Für Freizeitflüge und einfache Anwendungen.
Kein individueller Genehmigungsprozess erforderlich, aber bestimmte Regeln müssen eingehalten werden.

  • Maximales Abfluggewicht: bis 25 kg

  • Sichtflugpflicht (VLOS): die Drohne muss stets in Sichtweite bleiben

  • Flughöhe: maximal 120 m über Grund

  • Kein Transport gefährlicher Güter oder Abwurf von Objekten

Diese Kategorie ist in drei Unterkategorien (A1, A2, A3) aufgeteilt:

Unterkategorie Gewicht Mindestanforderung Flugbereich
A1 unter 250 g keine Prüfung, nur Online-Registrierung darf über Menschen fliegen (nicht über Menschenmengen)
A2 unter 2 kg EU-Kompetenznachweis A2 („großer Drohnenführerschein“) darf in der Nähe von Menschen fliegen, Mindestabstand 30 m (oder 5 m im Langsam-Modus)
A3 bis 25 kg EU-Kompetenznachweis A1/A3 nur in Gebieten, wo sich keine unbeteiligten Personen aufhalten

b) Spezifische Kategorie (Specific Category)

Für Flüge mit höherem Risiko, z. B. außerhalb der Sichtweite (BVLOS), in Menschenmengen oder in der Nähe sensibler Bereiche.

  • Erfordert: eine betriebsspezifische Risikobewertung (SORA)

  • Genehmigung: durch die zuständige Luftfahrtbehörde (in Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt)

  • Typische Anwendungen: Vermessung, Inspektion, Filmproduktion, Logistik, Landwirtschaft

Manche Einsätze können über Standard-Szenarien (STS) ohne individuelle Genehmigung geflogen werden – wenn der Pilot eine LUC-Zertifizierung oder eine behördlich anerkannte Standardfreigabe besitzt.

c) Zulassungspflichtige Kategorie (Certified Category)

Diese gilt für große, schwere oder bemannte Drohnenprojekte – also für Transporte, Flüge über Menschenmengen oder Drohnen, die ähnlich wie Flugzeuge betrieben werden.
Sie unterliegt denselben Sicherheitsanforderungen wie die bemannte Luftfahrt (Pilotenlizenz, Flugzeugzulassung, Betriebsgenehmigung).

2. Die Bedeutung der Drohnenklassen (C0–C6)

Seit 2023 müssen neue Drohnen eine EU-Konformitätsklasse tragen. Diese Klassifizierung (C0–C6) gibt an, für welche Unterkategorie (A1, A2, A3) die Drohne verwendet werden darf.

Klasse Gewicht Kategorie Anforderungen
C0 < 250 g A1 keine Schulung, keine Registrierungspflicht (außer Kamera mit Datenerfassung)
C1 < 900 g A1 EU-Kompetenznachweis A1/A3, Fern-ID erforderlich
C2 < 2 kg A2 EU-Fernpiloten-Zertifikat A2, Geo-Awareness, Remote-ID
C3/C4 < 25 kg A3 Mindestabstand zu Personen, Genehmigungspflicht bei bestimmten Einsätzen
C5/C6 für STS Specific Category nur für standardisierte gewerbliche Szenarien

Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung („Bestandsdrohnen“) dürfen noch bis Ende 2025 nach Übergangsregeln geflogen werden – danach müssen sie in die passende Kategorie umklassifiziert werden oder nur in der A3-Zone betrieben werden.

3. Registrierungspflicht und Betreiber-ID

Wer eine Drohne betreibt, die

  • eine Kamera oder Sensoren zur Datenerfassung hat oder

  • mehr als 250 g wiegt,

muss sich als UAS-Betreiber registrieren.

Ablauf:

  1. Registrierung über das Luftfahrt-Bundesamt-Portal (uas-registration.lba-openuav.de).

  2. Nach Abschluss erhältst du eine eindeutige Betreiber-ID (e-ID).

  3. Diese muss sichtbar an der Drohne angebracht und elektronisch (Remote-ID) übermittelt werden.

Die Registrierung ersetzt nicht den EU-Kompetenznachweis – beide sind getrennte Pflichten.

4. Schulung und Nachweis des Piloten

Je nach Kategorie ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich:

  • A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein): kostenloser Onlinekurs und Test über das LBA-Portal

  • A2 (großer Drohnenführerschein): zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle

  • Specific Category: weiterführende Schulungen je nach Einsatzprofil

Der Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden.

5. Versicherungspflicht

In Deutschland gilt nach § 43 LuftVG eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für jeden Drohnenbetrieb – unabhängig von Gewicht oder Verwendungszweck.
Die Versicherung muss Personen- und Sachschäden abdecken, die durch den Betrieb entstehen könnten.

Tipp: Achte darauf, dass deine Police ausdrücklich unbemannte Luftfahrtsysteme einschließt – normale Privathaftpflichtversicherungen tun das oft nicht.

6. Datenschutz und Flugverbotszonen

Neben dem Luftrecht gelten auch Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.
Das bedeutet:

  • Keine Aufnahmen von Personen ohne deren Zustimmung

  • Keine Flüge über fremde Grundstücke, wenn die Privatsphäre verletzt wird

Zudem sind bestimmte Gebiete grundsätzlich Sperrzonen, etwa:

  • Flughäfen (1,5 km Sicherheitsradius)

  • Menschenansammlungen

  • Industrieanlagen, Behörden, Kraftwerke

  • Nationalparks und Naturschutzgebiete

Apps wie „Droniq“ oder „DJI Fly Map“ helfen, diese Zonen vor jedem Start zu prüfen.

7. Recht kennen heißt sicher fliegen

Die technischen Unterschiede zwischen Drohnenarten sind interessant, doch rechtlich entscheidend ist die Einstufung nach Risiko und Gewicht.
Ob Freizeit- oder Profipilot: Wer die Regeln der EU-Drohnenverordnung kennt, schützt sich nicht nur vor Bußgeldern, sondern trägt auch zu einem sicheren und verantwortungsvollen Drohnenbetrieb bei.